AGBS

Angaben gemäß § 5 TMG

EZ Wind GmbH
Bammyweg 3
25704 Elpersbüttel

Handelsregister: HRA 17070
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg

Vertreten durch Geschäftsführer:

Hans Iver Jacobs und Johannes Möck

Redaktionell Verantwortlicher

EZ Wind GmbH
Bammyweg 3
25704 Elpersbüttel

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der EZ Wind GmbH (nachfolgend „wir/ uns" oder „EZW“) gegenüber dem Kunden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlichzugestimmt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nurgegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

(4) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritte einzusetzen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Bestellung des Kunden ist eine bindende Vereinbarung. Sie wird von uns durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung, das Ankündigendes Einsatzes oder dem geltenden Wartungsvertrag angenommen. Schriftformzwang besteht nicht, Telefonate, Messenger Dienste oder sonstige Kommunikationswegesind ausreichend.

(2) Ein Angebot von uns kann, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, innerhalb von 4 Wochen in Schriftform oder in elektronischer Form (E-Mail / Post) angenommen werden. Schriftverkehr per E-Mail ist hierbei erwünscht. Erfolgt keine Annahme innerhalb der vier Wochen erlischt das Angebot.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Leistungen des Servicepersonals werden nach aufgewendeter Arbeitszeit, entstandenen Reisekosten, im Einzelfall Übernachtungskosten sowie verbrauchten Materialien berechnet.

(2) Bei der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung veranschlagten Arbeitszeit handelt es sich um eine Schätzung, abgerechnet wird die tatsächlich erbrachte Anzahl der Arbeitsstunden.

(3) Die Arbeitszeit des Servicepersonals beinhaltet auch die Arbeitsvor- und Nachbereitung.

(4) Wartezeiten, die nicht von uns bzw. von den von uns beauftragten Firmen zu vertreten sind (z.B. Witterungsbedingungen, mangelhafte Zuwegung/Kranstellfläche, Rad-, Wellen- und Lagersitze, die trotz aller Vorsicht bei der Demontage Abziehriefen oder Fressmarken aufweisen können, unvorhergesehene technische Probleme), gehen zu Lasten des Kunden und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(5) Bei der Berechnung der Serviceleistungen sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Reise-, Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Soweit die Serviceleistungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung im Einzelnen aufgelistet sind, so genügt eine Bezugnahme hierauf, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

(6) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unserenPreisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(7) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 kalendarischen Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz von 5% pro Monat berechnet.

(8) Der Kunde hat eine Rechnung von uns innerhalb der unter Absatz 7 genannten Frist auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Nach diesem Zeitpunkt sind Einwendungen gegenüber der Rechnung ausgeschlossen.

(9) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(10) Es gibt 3 Mahnstufen, welche sich aus Stufe 1:Erinnerung ab Tag 14, Stufe 2 Erinnerung ab Tag 21 und Stufe 3 Anwaltliches Schreiben ab Tag 28.

(11) Der Windpark / Die Windkraftanlage/n, auf denen die Forderungen beruhen, werden als Sicherheiten ohne Verbindlichkeiten gegenüber uns betitelt. Dies geschieht ab Tag 1.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat unser Servicepersonal bzw. das Servicepersonal der von uns beauftragten Firmen bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Kräften und auf eigene Kosten zu unterstützen. Insbesondere sind dem Personal, soweit zur Erledigung des Auftragserforderlich, Hilfskräfte, Hilfsmittel, technische Dokumentation sowie Strom einschließlich der dazu erforderlichen Anschlüsse sowie weitere Zugängekostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen amOrt der Serviceleistung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch unser Servicepersonal bzw. das Servicepersonal der von uns beauftragten Firmen überbestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese fürdas Servicepersonal von Bedeutung sind.

(3) Für die vor Ort beim Kunden zu erbringenden Leistungenhat der Kunde einen Ansprechpartner zu benennen und zur Verfügung zu halten,der für alle zur Erledigung des Auftrags anstehenden Fragen zuständig,kompetent und bevollmächtigt ist.

§ 5 Zeitpunkt der Leistungserbringung

(1) Die Einhaltung von vereinbarten Terminen zur Leistungserbringung setzt neben dem rechtzeitigen Eingang aller relevantenUnterlagen auch die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und der sonstigenVerpflichtungen des Kunden voraus.

(2) Ist kein bestimmtes Datum zur Erbringung der Leistungvereinbart, so werden wir dem Kunden den Termin spätestens 24h vor Erbringungder Leistung mitteilen. Sofern der Kunde die Durchführung der Arbeiten zu demangegebenen Termin nicht wünscht, so ist dieser verpflichtet, uns mindestens fünf Tage vor dem angekündigten Tag der Durchführung der Arbeiten eineentsprechende Mitteilung zu machen. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nichtrechtzeitig, wird der vereinbarte Preis in voller Höhe fällig.

(3) Wird die Durchführung unserer Arbeiten durch höhere Gewalt, z. B. unangekündigte Netzabschaltungen, ohne unser Verschulden fehlende behördliche Genehmigungen für Schwerlasttransporte, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unfälle oder Unwetter verzögert, so wird der Zeitraum der Leistungserbringung angemessen verlängert.

(4) Schadensersatz durch Verzug kann nicht geltend gemacht werden. Der Vertrag kann vom Kunden aufgehoben werden, 14 Tage nach Verzugsdatum.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt erschuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

§ 6 Abnahme

(1) Der Kunde ist zur Abnahme der Serviceleistung, sei es in Form einer durch uns erbrachten Reparatur, Wartung, Inbetriebnahme oder sonstigen vereinbarten Serviceleistung, verpflichtet. Erweist sich die Serviceleistung als nicht vertragsgemäß, so sind wir zur Beseitigung des Mangels entsprechend § 8 verpflichtet, sofern dies für die jeweilige Serviceleistung möglich ist. Dies gilt nicht, sofern der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

(2) Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, sogilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Anzeige der Beendigung der Serviceleistung als erfolgt.

(3) Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

§ 7 Eigentumsvorbehalt- Eigentumsübergang

(1) Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Auftragssumme das Eigentum an der Kaufsache bzw. allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus demjeweiligen Vertragsverhältnis vor. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, weil Dienstleistungen erbracht wurden, greift §3.

(2) Demontierte Alt-/Defektteile gehen in unser Eigentumüber und werden drei Wochen ab Demontagezeitpunkt für etwaige Besichtigungen /Befundungen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Alt-/Defektteileder Aufarbeitung oder Verschrottung zugeführt.

§ 8 Gewährleistung

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nachseiner Wahl berechtigt, Vertragsaufhebung oder Minderung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt gemäß § 440 Satz 2 BGB nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürlicheAbnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmitteloder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Verschleißteile wie z.B. Bremsbelege, Dichtungen, Kühl-und Schmierstoffe, Filter, Leuchtmittel, Akkumulatoren oder Gummidämpfer, die der funktionsbedingten Abnutzung unterliegen, soweit es sich hierbei nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt. Werden vom Kunden oder von Drittenunsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.

(5) Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel der gelieferten Sache dar.

(6) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach12 Monaten oder nach dem Angegebener Zeitraum im Angebot ab Fertigstellung.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen. Unsere Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Vermögensschäden, sonstige Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Im Rahmen unserer Zusammenarbeit haben wir gegebenenfalls Einblick in von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten. Sie erklären sich mit Auftragserteilung damit einverstanden, dass wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die Erfüllung Ihres Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen wiefolgt nutzen dürfen: - Zusendung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Rechnungskorrekturen in Print – bzw. elektronischer Form sind zulässig - Zusendung von Informationen über alle im laufenden Geschäftsprozessnotwendige Themen per Post, Telefon oder E-Mail - Daten von Mitarbeitern, die im Geschäftsprozess involviert sind, dürfen für diese Zwecke kontaktiert sowie bis auf Widerruf archiviert werden - Personenbezogene Daten dürfen - soweit das Vertragsverhältnis es erfordert (Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. B DS-GVO) - an Dritte weitergegeben werden.

(2) Wir werden personenbezogene Daten ausschließlich zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden.

3) Wir sind verpflichtet, die nach Art. 32 DS-GVO vorzunehmenden Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung und zur Erreichung eines dem Risiko angemessenen Datenschutzniveaus zu ergreifen und dies dem Kunden auf Anfrage nachzuweisen. Wir unterstützen den Kunden hinsichtlich der Erfüllung der Betroffenenrechte nach Art. 12 bis 23 DS-GVO sowie der nach Art.32 bis 36 DS-GVO obliegenden Pflichten auf erstes Anfordern durch den Kunden.

(4) Wir erklären uns damit einverstanden, dass der Kunde grundsätzlich, nach Terminvereinbarung, berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte zu kontrollieren.

(5) Wir verpflichten uns, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden die Vertraulichkeit zuwahren.

(6) Wir sichern zu, dass sämtliche, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen, sich zur Vertraulichkeit und Wahrung des Datenschutzes während der Zeit ihrer Tätigkeit und nach Beendigungdes Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheitverpflichtet haben.

(7) Der Kunde hat nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht die Einwilligung zu widerrufen.

(8) Der Kunde hat ein Widerspruchsrecht nach Art. 21DS-GVO

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Eine Abtretung von Forderungen gegen uns, die keine reinen Geldforderungen sind, ist unzulässig (Abtretungsverbot).

(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Vertrag und diesen AGB bedürfen der schriftlichen Form.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer anderweitigen Regelungzu vereinbaren bzw. zu erreichen.

(4) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinandergilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Der Gerichtsstand ist Meldorf.